
Schulung und Unterweisung zum Schutz und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter !
Ladungssicherung im Straßenverkehr
Ziel der Ladungssicherung ist es, dass die Ladegüter sicher auf der Ladefläche verbleiben, damit niemand gefährdet, verletzt oder getötet werden kann. Das Fahrverhalten des Fahrzeuges darf nicht beeinträchtigt werden.
(Q: AUVA M846)
Gefahrstoff Transport
Die Bestimmungen des ADR 2017 (Gefahrguttransport auf der Straße) sind zwingend anzuwenden. Ist eine Beförderung unter erleichterten Bedingungen zulässig, sind jedoch Mindestvorschriften einzuhalten.
Nach dem ADR liegen erleichterte Bedingungen für Gefahrguttransporte dann vor, wenn die Vorschriften für Kleinmengentransporte (Handwerkerbefreiung), Freigrenzenregelung, begrenzte Mengen bzw. freigestellte Mengen eingehalten werden.
(Q: AUVA M830)