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Schulung und Unterweisung zum Schutz und der Sicherheit Ihrer Mitarbeiter !

Ladesicherung

Ladungssicherung im Straßenverkehr

Ziel der Ladungssicherung ist es, dass die Ladegüter sicher auf der Ladefläche verbleiben, damit niemand gefährdet, verletzt oder getötet werden kann. Das Fahrverhalten des Fahrzeuges darf nicht beeinträchtigt werden.

(Q: AUVA M846)



Gefahrstoff Transport

Die Bestimmungen des ADR 2017 (Gefahrguttransport auf der Straße) sind zwingend anzuwenden. Ist eine Beförderung unter erleichterten Bedingungen zulässig, sind jedoch Mindestvorschriften einzuhalten.

Nach dem ADR liegen erleichterte Bedingungen für Gefahrguttransporte dann vor, wenn die Vorschriften für Kleinmengentransporte (Handwerkerbefreiung), Freigrenzenregelung, begrenzte Mengen bzw. freigestellte Mengen eingehalten werden.

(Q: AUVA M830)

90 StVO Bewilligung§90 Bewilligung bei Arbeiten auf Verkehrsflächen / Praktische Anwendung leicht gemacht!

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt ist eine Bewilligung der Behörde erforderlich.

Durch praktische Übungen wird das Ansuchen/Lesen/Umsetzen der §90 Bewilligung für jeden Teilnehmer leicht und kurzweilig erklärt.




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